AGB


1. Geltungsbereich
Jedes Geschäft mit uns, der Firma Laz Tuning (Verkäufer) wird ausschließlich nur unter den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen, die Bestandteil jedes Vertrages u. Rechtsgeschäftes sind. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflicher Bestandteil des Kaufvertrages. Anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers bzw. Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen bzw. ausgeschlossen.
2. Versand / Verkauf
Der Besteller ist an seine Bestellung 7 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 7 Tage keine Auftragsbestätigung des Verkäufers, gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert. Bei der Ware handelt es sich um einen Auftrag zur Erstellung einer Software. Ein Umtausch als auch Rückgabe ist ausgeschlossen da es sich um eine speziell angefertigte Arbeit handelt, gesichert auf einem elektronischen Baustein, oder als Datenfile (bei Wiederverkäufern, Händlern, etc .)
2a. Tuning in unserem Hause (z.B. OBD)
Jedes Tuningprogramm wird für den Kunden speziell entwickelt und auf das jeweilige Steuergerät im Kundenfahrzeug abgestimmt. Beim Überschreiben der Software handelt der Verkäufer nur für Schäden die durch Vorsatz entstanden sind. Ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen da es sich um eine erteilte Auftragsarbeit in unserem Hause handelt. Eine Rücknahme des aufgespielten Programms ist nicht möglich. Erneutes Aufspielen der Software durch Verlust berechnet Laz Tuning je nach Aufwand.
2b. Tuningkauf per Versandhandel oder Auktionshäuser
Alle über den Versand bestellten Tuningchips werden unter folgend benannten Konditionen gefertigt und versendet:

1. Jeder Tuningchip wird nach Kauf individuell für das vom Kunden angegebene Steuergerät bzw. Fahrzeug gefertigt und anschließend versendet. Es handelt sich hierbei um eine Auftragsarbeit die der Anbieter für den Kunden fertigt. In sofern gelten hier die besonderen Regelungen des Fernabsatzgesetzes für Aufträge und insbesondere für die Erstellung von Software (in Form der Kennfelderüberarbeitung) und dem im Auftrag gefertigtem Endprodukt.
2. Die Bestellung bzw. der Auftrag ist bindend, da es sich um einen Auktionskauf handelt!!! Rücktritt vom Kaufvertrag gewährt der Verkäufer nur in Ausnahmefällen u. diese müssen schriftlich fixiert u. von dem Verkäufer bestätigt werden. Sollten durch die Bestellung Kosten entstanden sein, so ist der Auftraggeber hierfür erstattungspflichtig. Dies gilt insbesondere für Gebühren die z.B. bei Auktionshäusern anfallen, hier berechnen wir neben den angefallenen Gebühren des Auktionshauses eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 Euro.
3. Der Auftrag gilt als erfüllt bei Annahme der Zusendung der für den Kunden gefertigten Ware bzw. der in der Auktion angegebenen Ware.
4. Wandlung und Reklamationen werden bis zu 7 Tagen nachdem d. Käufer die Ware erhalten hat (max. 10 Tage nach Versanddatum), angenommen sofern begründet und vorher schriftlich dem Verkäufer mitgeteilt. Der Verkäufer gewährt keinerlei Leistungsgarantie bei Versandware. Sollten Nacharbeiten erforderlich sein, so ist entweder der Originalchip des Fahrzeuges bzw. das Steuergerät an uns zu senden oder eine Kopie als Datenfile zuzusenden(per Email) in manchen Fällen ist dies auch Bedingung zur Fertigung des Tuningchips. Sollten hierzu zusätzliche Kosten entstehen, so hat diese der Käufer zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet uns die Originaldaten zu zusenden um Wandlungen bearbeiten zu können! Des Weiteren erfolgt Nacharbeit, Umtausch oder Wandlung nur wenn der Käufer alle notwendigen Informationen und Daten, welche hierzu notwendig sind, an den Verkäufer weiterleitet (Bezüglich der Informationen bzw. der Datenbeschaffung befindet sich der Käufer in der Bringschuld!). Verweigert der Kunde die Zusammenarbeit ist Laz Tuning nicht verpflichtet einen bezahlten Betrag zu erstatten bzw. die Ware zu reklamieren.
5. Der Verkäufer liefert nur an Endkunden nicht an Wiederverkäufer, es sei denn es ist etwas Anderes schriftlich vereinbart. Kauft bzw. ersteigert ein Wiederverkäufer die Ware des Verkäufers bei einem Auktionshaus ohne sich vor dem Gebot bzw. Kauf als Wiederverkäufer/Händler dem Verkäufer bekannt zu geben, so behält sich der Verkäufer das Recht vor, auch bei bereits erfolgter Zahlung vom Kaufvertrag zurück zu treten u. NICHT zu liefern, aufgrund der Gefahr von Raubkopien bzw. Softwarepiraterie. In diesem Fall bekommt der Käufer den Kaufpreis abzgl. Bearbeitungspauschale i. H. v. min. 20,- Euro zzgl. der angefallenen Kosten für das Auktionshaus zurückerstattet.
6. Der Verkäufer liefert die Ware grundsätzlich ohne allgemeine Betriebserlaubnis oder sonstige Teilegutachten. Eine Eintragung der Leistungssteigerung, in die Fahrzeugpapiere des Kunden, kann nur über eine TÜV-Einzelabnahme erfolgen, welche der Verkäufer gegen Aufpreis anbietet. (Siehe 7. Haftung!)
7. Ablauf einer Online-Auktion-Kaufabwicklung:
  • • Kunde erwirbt Artikel von Laz Tuning per Auktionsgewinn bzw. Sofortkauf
  • • Kunde erhält innerhalb von 48 Stunden eine Bestätigungsmail des Verkäufers mit den Bankdaten und der Bitte um Überweisung des Gesamtbetrages
  • • Nachdem der Gesamtbetrag dem Konto d. Verkäufers gutgeschrieben wurde, erhält der Käufer eine Bestätigungsemail mit der Anfrage nach den Kfz-Daten

(Hinweis: Bei unvollständigen Angaben der erfragten Daten erfolgt keine Bearbeitung bzw. Lieferung!)

  • • Nachdem die Kfz-Daten dem Verkäufer vorliegen, wird der Chip(satz) schnellst möglich angefertigt und an den Kunden, per Post-Einschreiben verschickt
  • • Nach Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet diese sofort einzubauen bzw. einbauen zu lassen (der Verkäufer bietet einen Einbauservice gegen Aufpreis an) und auf Funktion zu testen
  • • Funktioniert der Chip(satz), ist die Transaktion bzw. der Handel hiermit abgeschlossen
  • • Funktioniert der Chip(satz) nicht, so hat der Käufer 7 Tage Anspruch auf Reklamation bzw. Nacharbeit (Siehe 2.b.4 !)
3. Lieferung
Der Verkäufer liefert einen programmierten Tuning-Chip bzw. die Tuningsoftware oder andere elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart. Falls zur Herstellung bzw. Fertigung des Tuningchips(atzes) die Seriendatei des Kundenfahrzeuges oder gar das Kundenfahrzeug selbst (Bspw. zum Angleich der Checksumme bzw. EWS) benötigt wird, so ist der Kunde verpflichtet das/die Original/e entweder in Dateiform (z.B. per Email) oder in Form des Steuergerätes bzw. den/m original Eprom/s zum auslesen zukommen zu lassen bzw. das Fahrzeug zu einer Betriebsstätte unserer Wahl zu überführen. Sollten hierzu Kosten entstehen, sind diese von dem Käufer zu tragen. Verweigert der Kunde diese Zusammenarbeit, ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. zur Nachbesserung und zur Pflicht zu Wandlung/Umtauch/Minderung
3a. Liefertemin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus Konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.
4. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich incl. MwSt. ab dem Firmensitz des Verkäufers, Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware oder Programmierung bei dem Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber – und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.
5. Gefahrübergang
Die Versendung (auch der Rückversand von z. B. zum Umbau zugesendeten Steuergeräten!) bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Laz Tuning übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Ware – z.B. durch die Post. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Unfreie Lieferungen an uns (z. B. per Nachname) werden von uns grundsätzlich abgelehnt. Wenn der Kunde uns beispielsweise ein Steuergerät zum Umbau zusendet, so muss diese Lieferung immer vom Kunden freigemacht (gezahlt) werden. (Alle Angebote setzen diese Tatsache voraus!)
6. Haftung
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport – und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen, die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Tuning- Chip, oder andere elektronische Bauteile bei der Absendung funktionstüchtig sind. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips oder die Leistung erhöhenden elektronischen Bauteils zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnisführen und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf (gegen Aufpreis kann die Änderung im Kfz-Brief eingetragen werden, da unserer Ware keine Unterlagen zur Eintragung wie z. B. eine allgemeine Betriebserlaubnis beiliegen!). Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurden. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning-Chips oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung durch den Verkäufer und beinhaltet einzig und allein die Funktionsfähigkeit des Tuningchips(atzes)für das vom Besteller angegebene Fahrzeug bzw. Steuergerät. Ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den Einbau unserer Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgendwelchen anderen Teilen des Fahrzeuges entstehen. Nach Feststellung eines Fehlers ist uns dieser unverzüglich schriftlich mitzuteilen und sofort ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb unserer Werkstatt behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb – wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist – in Vorlage zu treten und bei uns unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- – und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nur zu gesondert genannten Garantiebedingungen gegen Aufpreis und schriftlicher gesonderter Vereinbarung. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller, setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt und dieser Einbau mit einem Stecksockel vorgenommen wird. (Im Falle des Einbaus des Tuningchips(atzes) ohne Stecksockel ist die Garantie bzw. Gewährleistung vollkommen ausgeschlossen!) Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip(satz) oder andere Bauteile zerstört, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor ( Steuergerät ) verwendet werden. Falls zur Herstellung oder Reklamationsbearbeitung die Seriendatei des Kundenfahrzeuges oder gar das Kundenfahrzeug selbst (Bspw. zum Abgleich der Checksumme bzw. EWS) benötigt wird, so ist der Kunde verpflichtet das/die Original/e entweder in Dateiform (z.B. per Email) oder in Form von den/m original Eprom/s zum auslesen zukommen zu lassen bzw. das Fahrzeug zu einer Betriebsstätte unserer Wahl zu überführen. Sollten hierzu Kosten entstehen, sind diese von dem Käufer zu tragen. Verweigert der Kunde diese Zusammenarbeit, ist der Verkäufer von der Verpflichtung zur Nachbesserung und zur Pflicht zu Wandlung/Umtauch/Minderung befreit. Die Software ist geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegt in vollem Umfang dem Urheberrechtsschutz; sie darf nicht kopiert, geändert oder sonst vervielfältigt werden, Zuwiderhandlungen werden in jedem Fall strafrechtlich verfolgt. Verkauft der Besteller diese Software weiter, so gelten die hier genannten Bedingungen uneingeschränkt auch für den neuen Eigentümer – der Besteller verpflichtet sich insoweit den Käufer dahingehend aufzuklären. Unabhängig davon ist der Besteller verpflichtet jede Weitergabe der Software dem Verkäufer gegenüber unmittelbar in einfacher Form schriftlich mit Angabe der Adresse des neuen Eigentümers anzuzeigen. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche.
8. Leistungsangaben
Dem Besteller / Käufer ist bekannt das es sich bei der Leistungsangabe um Werte handelt die auf Basis eines neuwertigen Fahrzeuges handelt mit geringer Laufleistung, in serienmäßigem Zustand und die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich das Leistungsresultate schwanken können, je nach Zustand des Fahrzeuges und erfolgter Laufleistung. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Ware der subjektiven Erwartungshaltung des Käufers entspricht. Für alle Bausteine und Softwarestände übernimmt der Verkäufer keine Leistungsgarantie. Die Beurteilung des Fahrzeuges entzieht sich durch den Versand dem Verkäufer.Eine Leistungszusage bei nicht besichtigten Fahrzeugen in unserer Geschäftsstelle ist daher nicht zu gewährleisten und ist somit nicht Bestandteil des Vertrages. Gewährleistungen der Leistungssteigerung bei Fahrzeugen die älter sind als 5 Jahre und oder eine höhere Laufleistung als 60.000 Km haben, lehnt der Verkäufer generell ab.
8a. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.
9. Salvatoresche Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen des Verkäufers am nächsten käme.
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